Es ist bekannt, dass wir der Nutzung der Windkraft, als Konsequenz aus der Atomkatastrophe in Fukushima vor gut sechs Jahren und der sich daraus ergebenen Energiewende, positiv gegenüber stehen.

Wohlwissend, dass es bei der Errichtung solcher Anlagen zu Beeinträchtigungen für die Bevölkerung kommen kann. Insofern setzten wir uns auch dafür ein, dass die Abstandsgebote zu Wohnsiedlungen und Außenwohnanlagen festgeschrieben und eingehalten werden.

Konkret heißt das, dass 750 m Abstand zu Wohnsiedlungen und 450 m Abstand zu Außenwohnanlagen nicht unterschritten werden sollen.

Durch den gesetzten Radius, wonach Windkraftanlagen im LK Hildesheim mindestens 5 KM Abstand voneinander entfernt sein müssen, ist die Möglichkeit auf dem Gemeindegebiet in Algermissen Anlagen zu errichten stark beschränkt und uns indirekt aus der kommunalen Wertschöpfung von Anlagen auf unseren Gemeindegebiet ausgeschlossen.

Es gibt danach de facto nur zwei kleine Flächen zur Nutzung von Windkraft, eine ganz kleine im Norden bei Groß Lobke und die bereits über unseren Flächennutzungsplan ausgewiesene Fläche am Galgen.

Bei dem letzteren müsste der Vorschlag des Landkreises Richtung Borsumer Pass noch gekürzt werden, sodass der Mindestabstand von 450 m gewahrt wird. Man könnte ihn jedoch auf der entgegengesetzten Seite um einige Meter erweitern, ohne dass der Abstand nach Algermissen, auch bei einer späteren Ausweisung einer möglicher Neubaufläche Gefahr läuft, kritisch werden dürfte. Ebenfalls sollte man einen Abstand zu Straßen einräumen, so dass bei einem Schadensfall keine Gefährdung des Verkehrs eintreten kann.

Dem Ansinnen des Betreibers, der Windenergie Algermissen eine ihrer zwei Anlagen zu Re-Powern stehen wir als SPD durchaus positiv gegenüber. Das gilt auch für die Idee, eine weitere Anlage als Beteiligungsobjekt der Algermissener Bevölkerung, so quasi als Genossenschaft zu errichten. Das setzt Bedarf voraus und hat sicherlich eine Prüfung verdient.