In Niedersachsen wird das Tragen einer Schutzmaske Pflicht, zunächst im Nahverkehr und im Einzelhandel. Die Regelung gilt ab dem kommenden Montag. Alternativ gilt auch hier das Tragen eines Schals, Tuchs oder ähnlichem als möglich.

In Niedersachsen wird das Tragen einer Schutzmaske nun doch Pflicht, zunächst im Nahverkehr und im Einzelhandel. Die Regelung gilt ab dem kommenden Montag, wie Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) am Mittwoch in Hannover sagte. Ausgenommen von der Maskenpflicht seien Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie Menschen mit Erkrankungen, die das Tragen einer Maske nicht erlaubten. Konkret nannte Reimann Herz-Kreislauferkrankungen. Für die Mund-Nase-Bedeckung verlange die Landesregierung ausdrücklich keine professionelle Atemschutzmasken, diese seien medizinischem Personal vorbehalten, so die Ministerin.

Hierzu Ministerpräsident Stephan Weil: „Auch in Sachen Alltagsmasken ist ein gemeinsames Vorgehen möglichst aller Länder sinnvoll. Niedersachsen hat sich gemeinsam mit anderen Ländern entschieden, ab Montag Mund-Nasen-Bedeckungen im ÖPNV und beim Einkauf vorzuschreiben. Wir unterstützen damit auch zukünftige Lockerungen, die zu einer weiteren Belebung führen können. Entscheidend bleibt aber: der Infektionsschutz durch Alltagsmasken ist sinnvoll, damit andere Menschen nicht angesteckt werden können. Ich bitte aber alle Bürgerinnen und Bürger, nicht zu hohe Erwartungen an Mund-Nasen-Bedeckungen zu knüpfen. Am wichtigsten ist und bleibt eine strikte Einhaltung von Abstandsregeln und Hygienevorschriften.

Link zur Mitteilung der Landesregierung: https://www.stk.niedersachsen....